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Aktenzeichen 1925/87

Datum 28.11.1887

Leitsatz 1. Zur Auslegung der Anmerkung zu Position 13 c 1 des Zolltarifes vom 24. Mai 1885. 2. Inwiefern kann eine Zolldefraudation dadurch begangen werden, daß eine Person, welche nach dieser Anmerkung von der Zollpflicht befreit ist, die zollfreie Ware für eine andere Person einführt, welche aus demselben Grunde von der Zollpflicht befreit ist? 3. Sind die Gerichte bei Beurteilung der Frage, ob eine Zolldefraudation verübt worden sei, an die Entscheidungen der Zollbehörde über die Zollpflichtigkeit eines Gegenstandes gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE070021

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