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Aktenzeichen 2592/87

Datum 08.12.1887

Leitsatz 1. Hat in Bayern ein von den Feldgeschworenen errichtetes Grenzzeichen schon vermöge der Thatsache allein, daß dieses von ersteren gesetzt worden ist, strafrechtlichen Schutz anzusprechen? 2. Verleicht im Geltungsgebiete des bayerischen Landrechtes das unter einzelnen der mehreren Miteigentümer aneinander stoßender Liegenschaften über die Bestimmung eines Merkmales zur Bezeichnung der Grenze getroffene Abkommen jenem die rechtliche Eigenschaft eines solchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE030010

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