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Aktenzeichen 2634/87

Datum 05.12.1887

Leitsatz Findet §. 397 St.P.O. auch dann Anwendung, wenn das Urteil wegen Verletzung von Rechtsnormen aufgehoben wird, welche die in der Person eines Angeklagten begründete Straferhöhung oder Strafmilderung betreffen, und wenn die gleiche Rechtsverletzung bezüglich anderer Angeklagten vorliegt, welche die Revision nicht eingewendet haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD7F0417

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