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Aktenzeichen 1963/87

Datum 17.11.1887

Leitsatz Erstreckt sich die den sog. Volksanwälten auferlegte Pflicht, "bei Eröffnung" ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen, auch auf diejenigen Personen, welche bereits vor dem 1. Januar 1884 das betreffende Gewerbe begonnen hatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD7A0393

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