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Aktenzeichen 2105/87

Datum 10.11.1887

Leitsatz 1. Was ist unter "politischen Gegenständen" im Sinne des §. 8 b des preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 (G.S. S. 277) und unter dem Verbote der "Verbindung zu gemeinsamen Zwecken" gegenüber den "politische Gegenstände" in öffentlichen Versammlungen erörternden Vereinen zu verstehen? 2. In welchem Verhältnisse steht §. 152 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 zu den §§. 8. 16 des vorerwähnten preußischen Vereinsgesetzes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD770383

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