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Aktenzeichen 2543/87

Datum 21.11.1887

Leitsatz 1. Ist der Begriff eines Geheimmittels, dessen Anpreisung das französische Gesetz vom 21. Germinal XI Art. 36 verbietet, dadurch bedingt, daß die Zusammensetzung des angeblichen Heilmittels den Apothekern Geheimnis ist? 2. Haben die Bestimmungen der französischen Gesetzgebung über den Verkauf von Geheimmitteln in der preußischen Rheinprovinz noch Geltung? 3. Begreift der §. 367 Ziff. 3 St.G.B.'s den Verkauf von Geheimmitteln? S. 5) betr. den Verkehr mit Apothekerwaren §. 1. 4. Hindert eine civilrechtliche Verpflichtung des Verkäufers die Strafbarkeit der Ubertretung des Verkaufsverbotes in §. 367 Ziff. 3 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD6F0359

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