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Aktenzeichen 2542/87
Datum 21.11.1887
Leitsatz 1. Erstreckt sich der Schutz des Urheberrechtes nur auf eine erstmalige Ausgabe des Werkes oder umfaßt er auch spätere "Ausgaben" und "Auflagen"? 2. Welches ist die Grenze zwischen unerlaubtem, teilweisem Nachdrucke und erlaubter Entlehnung? 3. Was versteht das Gesetz unter "Sammlung zu einem eigentümlichen litterarischen" Zwecke? Stehen einzelne Lieferungen einer solchen Sammlung auch dann unter dem der Sammlung als solcher gewährten besonderen Schutze, wenn sie selbständig verkauft werden? 7 lit. a (N.B.G.Bl. S. 339).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD6E0352
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