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Aktenzeichen 2385/87
Datum 10.11.1887
Leitsatz Ist nach §. 95 Abs. 2 der preußischen Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 (G.S. S. 431) im Bezirke des Oberlandesgerichtes Köln der nach dem Tode seiner Ehefrau mit den Rechten und Pflichten des gesetzlichen Vormundes ausgestattete Vater gesetzlicher Vormund seiner minderjährigen Kinder und als solcher dem §. 266 Ziff. 1 St.G.B.'s unterworfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD600307
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