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Aktenzeichen 1863/87

Datum 03.10.1887

Leitsatz Ist die Pflicht des Richters zur Belehrung eines Zeugen über seine Befugnis zur Verweigerung seines Zeugnisses eine unbedingte, sodaß deren Nichtbefolgung jedesmal zur Aufhebung des Urteiles führen muß?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD410214

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