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Aktenzeichen 1663/87
Datum 29.09.1887
Leitsatz Zur Auslegung der Vorschrift in §. 219 Abs. 3 St.P.O., daß unter den dort hervorgehobenen Voraussetzungen den in die Hauptverhandlung unmittelbar geladenen Personen die gesetzliche Entschädigung aus der Staatskasse zu gewähren sei.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD400212
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