zurück

Aktenzeichen VII. 1301/87

Datum 26.09.1887

Leitsatz 1. In welcher Besetzung giebt das Reichsgericht die ihm in §. 11 Abs. 2 Ziff. 2 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze zugewiesene Vorentscheidung ab? 2. Bestehen zur Zeit in Elsaß-Lothringen Bestimmungen, durch welche die Verfolgung der Beamten an die Vorentscheidung einer besonderen Behörde gebunden ist? 3. Sind Gemeindeförster nach französischem Rechte Beamte, für welche der §. 11 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze Anwendung leidet? 4. Nach welchem Verfahren ist die Entscheidung des §. 11 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze zu geben und hat dieselbe nach mündlicher Verhandlung oder durch Beschluß zu erfolgen? 5. Macht sich der Forstschutzbeamte einer Übertretung des §. 368 Ziff. 10 St.G.B.'s schuldig, wenn er zur Jagd ausgerüstet durch fremdes Jagdgebiet außerhalb der Wege in Anlaß des Forstschutzes hingeht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD3B0197

Download PDF

zurück