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Aktenzeichen 1658/87
Datum 13.07.1887
Leitsatz Ist es für die Anwendung des §. 219 St.G.B.'s von Bedeutung, ob die Schwangere als Thäterin oder Gehilfin des begangenen Verbrechens zu beurteilen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD350184
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