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Aktenzeichen 1301/87

Datum 05.07.1887

Leitsatz Ist es erforderlich, daß der im Laufe einer Hauptverhandlung neben dem währerd dieser ganzen Verhandlung fungierenden Beamten der Staatsanwaltschaft auftretende erste Beamte dieser Behörde dem Gerichte die Absicht seiner Mitwirkung zuvor besonders erklärt hat und bei der ganzen vorangegangenen Verhandlung amtlich gegenwärtig gewesen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD330180

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