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Aktenzeichen 1218/87
Datum 09.06.1887
Leitsatz Ist schon die bloße Vorbereitung einer Thätigkeit, durch welche dem Thäter die Vorteile seiner Strafthat gesichert werden sollen, als Begünstigung anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD2B0157
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