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Aktenzeichen 1245/87

Datum 24.06.1887

Leitsatz 1. Was ist in §. 274 Nr. 1 St.G.B.'s unter der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, zu verstehen? 2. Kann auf Grund des §. 274 Nr. 1 St.G.B.'s derjenige zur Strafe gezogen werden, der sich in den Grenzen gesetzlich erlaubter Selbsthilfe gehalten hat, oder doch vermöge eines thatsächlichen Irrtumes angenommen hat, innerhalb dieser Grenzen zu handeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD290150

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