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Aktenzeichen 1376/87

Datum 21.06.1887

Leitsatz Richterlicher Augenschein. Dürfen Protokolle über die Einnahme desselben in der Hauptverhandlung verlesen werden, wenn die in denselben beurkundeten Wahrnehmungen nicht von beiden Gerichtspersonen gemeinschaftlich und übereinstimmend gemacht worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD280147

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