zurück

Aktenzeichen 518/87

Datum 02.05.1887

Leitsatz Wie ist bei unbefugtem Überschöpfen von einem Maischbottiche in einen anderen die verwirkte Defraudationsstrafe nach dem Herzoglich sachsen-gothaischen Branntweinsteuergesetze zu berechnen, und hinsichtlich welcher bei dem Überschöpfen benutzten Gefäße ist nach demselben Gesetze die Konfiskation auszusprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD1A0101

Download PDF

zurück