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Aktenzeichen 518/87
Datum 02.05.1887
Leitsatz Wie ist bei unbefugtem Überschöpfen von einem Maischbottiche in einen anderen die verwirkte Defraudationsstrafe nach dem Herzoglich sachsen-gothaischen Branntweinsteuergesetze zu berechnen, und hinsichtlich welcher bei dem Überschöpfen benutzten Gefäße ist nach demselben Gesetze die Konfiskation auszusprechen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD1A0101
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