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Aktenzeichen 891/87

Datum 16.05.1887

Leitsatz Vermögensbeschädigung bei dem Betruge. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß ein gegen Krankheit verabreichtes Mittel oder ein gegen Krankheit erteilter Rat Gebrauchswert für den Kranken hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD180093

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