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Aktenzeichen 954/87

Datum 21.05.1887

Leitsatz Ist die Bewirkung eines unrichtigen Eintrages in eine öffentliche Urkunde auch dann strafbar, wenn sich die unwahre Angabe auf einen Umstand bezieht, welcher durch die Urkunde nicht bewiesen werden soll? 2. Gehört bei einem Sterberegister der Familienstand des Anzeigenden zu den durch die Urkunde zu erweisenden Thatsachen? 3. Begriff "Stand" im Sinne des Personenstandsgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD160087

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