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Aktenzeichen 490/87

Datum 18.04.1887

Leitsatz Züchtigungsrecht des Lehrers in Schleswig-Holstein. Ist die Schulaufsichtsbehörde zur Ermächtigung des Direktors einer Lehranstalt befugt, einem Lehrer unter Umständen das Züchtigungsrecht zeitweise zu entziehen? Unterliegt im Falle einer solchen Entziehung wegen einer demungeachtet vorgenommenen Züchtigung der Lehrer nur einer disziplinarischen Rüge oder dem Strafgesetze?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD070034

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