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Aktenzeichen 141/87
Datum 22.04.1887
Leitsatz Kann sich der verantwortliche Redakteur einer periodischen Druckschrift zur Ausschließung der durch §. 20 Abs. 2 des Reichspreßgesetzes begründeten Annahme seiner Thäterschaft auf den Mangel an geistiger Fähigkeit berufen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD030016
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