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Aktenzeichen 141/87

Datum 22.04.1887

Leitsatz Kann sich der verantwortliche Redakteur einer periodischen Druckschrift zur Ausschließung der durch §. 20 Abs. 2 des Reichspreßgesetzes begründeten Annahme seiner Thäterschaft auf den Mangel an geistiger Fähigkeit berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD030016

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