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Aktenzeichen 114/86

Datum 18.03.1887

Leitsatz Wann beginnt der Lauf der Antragsfrist bei einer durch längere Zeit fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen das Markenschutzrecht, wenn die einzelnen Handlungen als ein fortgesetztes Delikt angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC730370

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