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Aktenzeichen 95/87

Datum 18.03.1887

Leitsatz Brausteuergesetz. Verhältnis der Ordnungsstrafe zur Defraudationsstrafe. Was ist unter der "gesetzlichen Anmeldung" in §. 27 das. zu verstehen? Verwirkt derjenige, der zum Brauen Malzsurrogate verwendet, ohne die in §. 16 vorgeschriebene Brauanzeige erstattet und die in §. 18 vorgeschriebene Generaldeklaration übergeben zu haben, neben der Defraudationsstrafe wegen der letztgedachten Unterlassung die Ordnungsstrafe aus §. 35 Abs. 2 Nr. 1?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC720367

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