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Aktenzeichen 3188/86

Datum 13.01.1887

Leitsatz Liegt eine die Revision begründende Verletzung des §. 232 St.P.O. vor, wenn gegen den Angeklagten, welcher nach Abs. 1 dieser Vorschrift von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden und in derselben nicht erschienen ist, die Hauptverhandlung abgehalten wird und ein Erkenntnis ergeht, welches ihn zu einer härteren, als der in der angezogenen Gesetzesvorschrift bezeichneten Strafe verurteilt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC670337

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