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Aktenzeichen 99/87

Datum 17.02.1887

Leitsatz 1. Ist der zur Anstiftung oder Hilfeleistung erforderliche Dolus bei demjenigen gegeben, welcher einen anderen vorsätzlich bestimmt hat, zu der von demselben versuchten strafbaren Handlung Mittel von einer, zu deren Ausführung, wie jener weiß, nicht geeigneten Beschaffenheit zu gebrauchen, oder welcher dem Thäter zur Förderung der Begehung der verbrecherischen Handlung Mittel eben solcher, jenem bekannten, Art verschafft hat? 2. Worin besteht die Vermögensbeschädigung bei einem durch Verkauf eines untauglichen Abtreibungsmittels verübten Betruge?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC610315

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