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Aktenzeichen 243/87

Datum 18.02.1887

Leitsatz 1. Ist die Bestimmung in §. 16 des preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 (G.S. S. 277), nach welcher der Strafrichter unter Umständen auf Schließung politischer Vereine erkennen kann oder muß, durch §. 6 des Einführungsgesetzes zum Reichsstrafgesetzbuche beseitigt? 2. Dolus im Falle des §. 16 a. a. O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC5F0305

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