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Aktenzeichen 3252/86
Datum 10.01.1887
Leitsatz Kann die vor Begehung einer Strafthat erfolgte Erteilung der Zusage, eine Begünstigungshandlung vorzunehmen, auch als Anstiftung und, zusammen mit der Vornahme der zugesagten Begünstigungshandlung, als Mitthäterschaft strafbar sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC5D0295
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