zurück
Aktenzeichen 3349/86
Datum 04.02.1887
Leitsatz Sind unter den polizeilichen Bestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen im Sinne des §. 9 Abs. 2 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 auch die über den Transport von solchen erlassenen landespolizeilichen Verordnungen zu verstehen? Wie weit erstreckt sich die dem Versender obliegende Pflicht zur Anzeige der Transportmodalitäten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC4C0245
zurück