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Aktenzeichen 3121/86

Datum 28.01.1887

Leitsatz 1. Über den Grundsatz: ne bis in idem. Welche Wirkung hat derselbe für ein auf Einstellung des Verfahrens lautendes, rechtskräftig gewordenes Urteil? 2. Was ist unter dem Vertriebe von Sprengstoffen zu verstehen? Welche Bedeutung haben die §§. 3 und 7 der Bergpolizeiverordnung des Oberbergamtes zu Dortmund vom 12. Juli 1883?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC4A0237

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