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Aktenzeichen 45/87
Datum 25.01.1887
Leitsatz Welches Gericht ist örtlich zuständig, wenn zum Thatbestande einer Strafthat mehrere Handlungen gehören und dieselben an verschiedenen, in anderen Gerichtsbezirken liegenden Orten begangen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC480232
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