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Aktenzeichen 3196/86
Datum 14.01.1887
Leitsatz Findet die Strafbestimmung des §. 9 Abs. 2 des Sprengstoffgesetzes vom 9. Juni 1884 auch dann Anwendung, wenn eine bestehende Polizeiverordnung für gewisse Fälle die Beobachtung speziell zu erlassender polizeilicher Anordnungen ausdrücklich vorschreibt und diesem Gebote zuwidergehandelt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC400207
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