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Aktenzeichen 20/87

Datum 21.01.1887

Leitsatz Sind in Preußen die mit dem Erlasse von Strafvorschriften betrauten Behörden zu der Anordnung befugt, daß eine Strafvorschrift am Tage ihrer Publikation durch das Regierungsamtsblatt in Kraft treten soll? Ist in einem solchen Falle unter "Tag der Publikation im Amtsblatte" der Tag der Ausgabe des Blattes am Orte des Erscheinens zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC3D0198

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