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Aktenzeichen 2668/86

Datum 15.11.1886

Leitsatz 1. Wie weit reicht für den Thatbestand des Betruges der Begriff prozessualer Identität der zum Gegenstande verschiedener Anschuldigungen gemachten That? 2. Kann der Grundsatz "ne bis in idem" dadurch Einschränkungen erleiden, daß ein früheres, rechtskräftig gewordenes Strafurteil ausdrücklich erklärt hat, es liege eine "andere That" vor, welche strafgerichtlich in besonderem Verfahren zu verfolgen der Staatsanwaltschaft vorbehalten bleiben müsse?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC280133

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