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Aktenzeichen 3059/86

Datum 20.12.1886

Leitsatz Muß bei Vernehmung des Angeklagten gemäß §. 242 bezw. §. 136 Abs. 2 St.P.O. die Vorschrift des §. 251 St.P.O. beachtet werden, und die Vorhaltung der Aussage von Zeugen unterbleiben, welche von dem Rechte der Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC1C0100

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