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Aktenzeichen 2688/86

Datum 17.11.1886

Leitsatz 1. Was ist unter "novellistisches Erzeugnis" im Sinne von §. 7 b des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken 2c, vom 11. Juni 1870 zu verstehen? 2. Ist die Schutzberechtigung des in einer Zeitung veröffentlichten novellistischen Erzeugnisses dadurch bedingt, daß an der Spitze desselben der Abdruck untersagt ist? 3. Ist der Verfasser des in einer Zeitung veröffentlichten novellistischen Erzeugnisses berechtigt, Strafantrag wegen Nachdruckes desselben zu stellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC110059

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