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Aktenzeichen 2631/86

Datum 23.11.1886

Leitsatz Ist der Eigentümer als solcher für die unterlassene Einfriedigung von Gruben verantwortlich? Polizeiverordnung der Regierung zu Münster vom 6. Mai 1882 §. 18 (Amtsbl. der Regierung zu Münster S. 89).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC100058

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