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Aktenzeichen 2360/86

Datum 23.09.1886

Leitsatz Diebstahlsrückfall. Ist hinsichtlich der Rückfallsverjährung der in dem früheren Urteile neben der erkannten Freiheitsstrafe ausgesprochene Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte als eine Strafe zu betrachten, von deren Verbüßung an die zehnjährige Diebstahlsverjährungsfrist zu berechnen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB690413

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