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Aktenzeichen 1671/86

Datum 20.09.1886

Leitsatz 1. Kann in dem Aufdrücken des Firmenstempels auf die Vorderseite eines Solawechsels vonseiten des diesen Wechsel innehabenden Wechselgläubigers, obwohl diese Handlung mit dem Umlaufe des Wechsels nicht im Zusammenhange steht, eine "Unterzeichnung" im Sinne des §. 11 des Reichsgesetzes vom 10. Juni 1869, betreffend die Wechselstempelsteuer, gefunden werden? 2. Stellt sich die Zurückgabe eines Solawechsels vonseiten des Wechselinhabers an den Aussteller des Wechsels, veranlaßt durch ein Rechtsgeschäft, zufolgedessen der Aussteller gegen Zurückgabe jenes Wechsels einen neuen Solawechsel auszustellen hat, als ein "aus den Händen geben" im Sinne der oben bezeichneten Gesetzesstelle dar? 3. Ist der Inhaber einer Firma schon als solcher hinsichtlich der von der Firma erworbenen Wechsel für die Erfüllung der Verpflichtung zur Errichtung der Stempelabgabe strafrechtlich verantwortlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB680409

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