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Aktenzeichen 1574/86

Datum 20.09.1886

Leitsatz 1. Kann das in §. 34 des Gesetzes vom 1. Juni 1884 über die eingeschriebenen Hilfskassen (R.G.Bl. S. 60) bedrohte Vergehen der Vorstandsmitglieder 2c, welche absichtlich zum Nachteile der Kasse handeln, auch noch begangen werden, wenn die Auflösung der Kasse beschlossen worden ist? 2. Was ist unter dem "absichtlichen" Handeln zum Nachteile der Kasse zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB660401

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