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Aktenzeichen 2385/86

Datum 11.10.1886

Leitsatz Wird der Gerichtsstand des Zusammenhanges für alle Angeklagten bei dem Gerichte, an welches die Sache gemäß §. 394 St.P.O. vom Reichsgerichte verwiesen worden war, begründet, wenn die Sache gegen alle Angeklagten bei einem Gerichte erster Instanz anhängig geworden, von diesem Gerichte die Hauptverhandlung gegen einige Angeklagte ausgesetzt, gegen die übrigen ein Urteil verkündet worden war, das Reichsgericht dieses Urteil mit Verweisung der Sache an ein anderes Gericht aufgehoben hatte, und dann unter beiden Gerichten erster Instanz vereinbart worden war, daß auch gegen die noch nicht abgeurteilten Angeklagten vor dem Gerichte, an welches die Verweisung des Reichsgerichtes ging, verhandelt werden solle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB640396

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