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Aktenzeichen 1890/86
Datum 21.09.1886
Leitsatz Ist, wenn eine Person des Beurlaubtenstandes nach Wahrnehmung einer Kontrollversammlung noch am Tage derselben ein gemeines Vergehen begangen, die Militärbehörde an diesem Tage aber davon Kenntnis nicht erlangt hat, für die Aburteilung der Strafthat das Militärgericht oder das Civilgericht zuständig? 287).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB520328
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