Aktenzeichen 1751/86
Datum 13.07.1886
Leitsatz Ist auf die versuchte Hinterziehung von Einkommensteuer unter den Voraussetzungen des §. 33 des preußischen Gesetzes, betreffend die Einführung einer Klassen- und klassifizierten Einkommensteuer, vom 1. Mai 1851 (G.S. S. 193) die Strafe des versuchten Betruges anwendbar? 2. Ist die Anwendung des bezeichneten §. 33 ausgeschlossen, wenn der Jahresbetrag der Steuer, um welche der Staat verkürzt worden ist oder verkürzt werden sollte, nicht genau zu ermitteln ist? 3. Muß im Falle dieses §. 33 dem gerichtlichen Strafverfahren ein Verwaltungsstrafverfahren (das sog. Submissionsverfahren) vorangehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB490293
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