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Aktenzeichen 1752/86

Datum 09.07.1886

Leitsatz Einnahme des Augenscheines. Ist das Gericht zur Einnahme desselben verpflichtet, wenn es das Gegenteil der durch denselben festzustellenden Thatsache durch die Aussage des Zeugen für erwiesen erachtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB460276

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