zurück

Aktenzeichen 1510/86

Datum 25.06.1886

Leitsatz Wird bei der Zueignung fremden Geldes das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit derselben mit rechtlicher Notwendigkeit durch die Annahme ausgeschlossen, daß der Zueignende die Mittel zur Rückerstattung jeder Zeit bereitgehalten habe? 2. Ist zum Gebrauche einer Urkunde zum Zwecke der Täuschung erforderlich, daß die gefälschte oder verfälschte Urkunde dem zu Täuschenden zu Gesicht kommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB3D0242

Download PDF

zurück