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Aktenzeichen 1343/86

Datum 07.06.1886

Leitsatz Inwiefern muß die durch §. 139 St.G.B.'s auferlegte Pflicht zur Anzeige des auf die Begehung eines gemeingefährlichen Verbrechens gerichteten Vorhabens auch noch nach dessen Vollendung erfüllt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB340214

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