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Aktenzeichen 991/86

Datum 24.05.1886

Leitsatz 1. Setzt die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eidesstatt voraus, daß sie von der zu deren Abnahme zuständigen Behörde erfordert worden ist? 2. Wird die Zuständigkeit der Behörde dadurch ausgeschlossen, daß die Abgabe der Versicherung unaufgefordert erfolgt, während sie von der Behörde nach dem Gesetze erst in Ermangelung anderer Beweismittel gefordert werden durfte? Einführung einer Klassen- und klassifizierten Einkommensteuer, vom 25. Mai 1873 (G.S. S. 213).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB2A0170

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