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Aktenzeichen 1075/86
Datum 07.05.1886
Leitsatz Sind die Thäter einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung sämtlich für die Folgen verantwortlich, welche erwiesenermaßen nur durch die Thätlichkeiten eines einzelnen von ihnen hervorgerufen worden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB1F0119
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