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Aktenzeichen 786/86

Datum 29.04.1886

Leitsatz Findet die Vorschrift des §. 257 Abs. 2 St.G.B.'s, nach welcher die Begünstigung straflos ist, wenn dieselbe dem Thäter oder Teilnehmer von einem Angehörigen gewährt wurde, um ihn der Bestrafung zu entziehen, auch dann Anwendung, wenn der Angehörige eine derartige Begünstigungshandlung nicht selbst vorgenommen, sondern einen Dritten zu derselben angestiftet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB1B0102

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