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Aktenzeichen 710/86
Datum 08.04.1886
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen fällt das Feilbieten von Waren außerhalb des Wohnortes des Feilbietenden in Form der Veranstaltung einer öffentlichen Ausspielung unter den Begriff des "Darbietens von Schaustellungen oder Lustbarkeiten" und unter den Thatbestand des einen Legitimationsschein erfordernden Gewerbebetriebes im Umherziehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BB170089
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