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Aktenzeichen 291/86

Datum 19.03.1886

Leitsatz 1. Steht den Polizeibeamten die Befugnis zu, Augenzeugen einer Strafthat, welche, um sich dem Zeugniszwange zu entziehen, die Namensnennung verweigern, zum Zwecke der Feststellung ihrer Persönlichkeit zwangsweise vor die Behörde zu führen? 2. Ist die Freiheitsberaubung als eine rechtswidrige anzusehen, wenn jemand durch Täuschung eines Beamten diesen zu einer zwangsweisen Sistierung veranlaßt, welche der Beamte, wenn ihm der wahre Sachverhalt mitgeteilt worden wäre, vorzunehmen berechtigt gewesen sein würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA7E0426

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